| Es gibt keine
Beschränkungen auf dem Gebrauch von Angel und Eisangel und kein Erlaubnis wird für den
Gebrauch dieser angefordert. Für Spinnangel oder Rollangel gelten folgendes: Personen
im Alter unter 18 Jahren und 65 Jahren und über brauchen nicht den Angelschein zu kaufen.
Personen zwischen 18 und 65 Jahren müssen die staatliche Gebühr zahlen,
20 Euro pro Jahr oder
6 Euro
pro 7 Tage. Weitere Informationen über Angelscheine wird in den Finnischen Bankeinzahlung
auf das Konto 166030-101496. Ausserdem mussen Personen zwischen 18-65
Jahren alt die Provinzgebundene Spinnfischereigebühr für die Provinz
Westfinnland zahlen, 27 Euro pro Jahr oder 6 Euro pro sieben Tage.
Bankeinzahlung auf das Konto 166030-106602. |